Das Thema Sterben und Beerdigung / Einäscherung sind keine schönen Themen, jedoch möchte ich zu Bedenken geben, die meisten von Euch sind hier mit einer Sprachbarriere ausgestattet und stehen ohnehin im Alter vor großen Herausforderungen.
Es steht jedem frei, sich mit diesen Informationen zu beschäftigen. Es mag auch sein, das nicht jeder im Alter Pflegebedürftig wird, es ist wünschenswert und auch hier, Ausnahmen bestätigen die Regel. Dies basiert auf Erfahrungswerten, da kann ich noch so gesund leben, essen, Ärzte meiden – der Tod gehört zum Lebensende dazu und es ist mehr wie sinnvoll, gerade in einem fremden Land, sich mit der Thematik auseinander zu setzen. Oft sieht man auf Friedhöfen schon Grabsteine stehen, wo der Ehepartner verstorben ist und des Lebenden Partners auch alle Daten bis auf das Sterbedatum schon graviert ist. Mag auf den ersten Blick makaber wirken, ist aber in Ungarn aus Kostengründen für die Einheimischen die beste Wahl.
Während für die meisten die Beerdigungskosten hier als überschaubar gelten, möchte ich nochmal mit auf den Weg geben, darüber nachzudenken, wie viel der durchschnittliche Arbeitnehmer in Ungarn monatlich verdient. Wenn jemand verstirbt ist zunächst der nächst ansässige Bestatter zu kontaktieren: Zunächst ist zu klären, wo der Verstorbene ist. Ist er oder sie zu Hause oder in einer medizinischen Einrichtung gestorben? Wurde er oder sie bereits abtransportiert oder wird dies zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt geschehen? Wird ggf. eine Obduktion in Betracht gezogen? Zum Bestatter müssen die persönlichen Dokumente des Verstorbenen mitgebracht werden: Personalausweis, Wohnkarte, Geburts- und Heiratsurkunde und, falls sie verwitwet war, die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.
Es empfiehlt sich diese Dokumente beim Offi.hu offiziell beglaubigt übersetzen zu lassen, ja, das kostet Geld – früher oder später ist man froh, wenn diese Dinge nicht mehr im Akutfall erledigt werden müssen.
Im Falle einer Sargbestattung muss die Kleidung des Verstorbenen bereitgestellt werden. Auf der Grundlage dieser Informationen kann Ihnen der Bestatter einen Termin für die Beerdigung nennen. Der Zeitrahmen für die verschiedenen Bestattungsarten kann durch unterschiedliche Rechtsvorschriften beeinflusst werden. In Ungarn gibt es keinen Friedhofszwang. In den meisten Fällen ist dies der Zeitpunkt, an dem wir den Ort auswählen müssen, an dem der Verstorbene beigesetzt werden soll. Es gibt fast immer eine Wahlmöglichkeit, die natürlich von der Größe und Gestaltung des Friedhofs abhängt. Sargbestattung:
Der Bestatter kümmert und berät die Angehörigen über Ablauf, Gottesdienst. Kosten: ca. 350.000 bis 450.000ft
Feuerbestattung: Gleicher Ablauf. Man darf die Asche des Verstorbenen mitnehmen, muss aber beim Bestatter eine eidesstattliche Erklärung abgeben, wo die Gebeine aufbewahrt werden; dies hat juristische Gründe, falls z. B. entfernte Erben auftauchen, die Ansprüche erheben etc. Es ist zumindest ein Laken zum Bestatter mitzubringen, wenn keine Kleidung gewünscht ist. Kosten: 250.000 bis 300.000ft
Seebestattung: so manch einer findet den Gedanken wunderbar, im Balaton die letzte Ruhe zu finden, angenehm, es sei jedoch davor gewarnt, dies auf eigene Faust zu machen. Es ist strengstens verboten, Asche im Balaton zu verstreuen, die braucht die Genehmigung der unteren Wasserbehörde und sollte man dabei erwischt werden, drohen hohe Strafen. Alternativ gibt es Beerdigungsinstitute, die sich auf die Seebestattung spezialisiert haben und diesen Service in „abgespeckter“ Version anbieten. Wer solche Institute in Anspruch nehmen will, sucht nach „Hajós temetés“. Kosten: variieren nach Anbieter und Zeremonie und Kundenwünschen.
Was geschieht, wenn ich keine Angehörigen mehr habe oder ganz alleine bin? Gibt es keine Verwandten, kann der Verstorbene in einem öffentlichen Begräbnis kostenlos beigesetzt werden, und die Gemeinde kann eine Entschädigung aus einem eventuellen Erbe erhalten. Nach geltendem Recht ist in solchen Fällen, sobald der Tod bekannt ist, die Gemeindeverwaltung der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist, für die Bestattung des Verstorbenen auf öffentliche Kosten zuständig, wenn es keine zu bestattende Person gibt oder wenn keine Person gefunden werden kann. Ist eine solche Person auffindbar, wird sie verpflichtet, auch mittels Rechtswege, für die Bestattung des Verstorbenen aufzukommen.
Es empfiehlt sich bei seiner Gemeinde, beim Bürgermeisteramt ein Dokument zu hinterlegen, wo aufgeschlüsselt ist, wie im Falle des Todes vorgegangen werden soll, wer sind die nächsten Angehörigen, Notfallkontakte, welche Art von Begräbnis wünscht man, hat man ggf. schon auf dem Friedhof ein Grab erworben? Ich habe ein zweisprachiges Dokument dazu entworfen, welches zur Beratung Patientenverfügung / Testament dazu gehört. Regelrechter Ablauf: Der Bestatter wird mit allen Dokumenten aufgesucht, man wählt Sarg, Urne etc. Der Transport des Verstorbenen wird durch den Bestatter organisiert, der Zeitpunkt des Begräbnisses besprochen. Bei Einäscherung wird ein Tag ausgemacht, an dem man die Asche und Dokumente (Sterbeurkunde, Pass) wieder in einem abholen kann.
Zwischen Transport und Einäscherung, Entgegennahme der Papiere können gut 2-3 Wochen vergehen. Sargbestattungen können schneller abgewickelt werden, dies liegt daran, dass Ungarn nicht überall Krematorien zur Verfügung hat. Gerne begleite ich Euch im Sterbefall von Angehörigen, damit die Bürokratie nicht im Vordergrund stehen muss. Herzliche Grüße, Nadin

