Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Preisvereinbarungen für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) gegenüber dem GKV-Spitzenverband gekündigt. Die Kündigung wird zum 31.03.2026 wirksam. Hintergrund sind festgefahrene Verhandlungen über die Vergütungshöhe.

Wichtig: Es geht nicht um die Abschaffung der Leistungen, sondern um deren Bezahlung.

Worum geht es konkret?

Pharmazeutische Dienstleistungen sind strukturierte, zusätzliche Versorgungsleistungen in der Apotheke, die über die reine Medikamentenabgabe hinausgehen. Sie wurden eingeführt, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern und Versorgungsdefizite zu reduzieren.

Der Konflikt dreht sich um die Frage:

Deckt die aktuelle Vergütung den tatsächlichen Personal-, Dokumentations- und Organisationsaufwand?

Der DAV sagt: nein.

Der GKV-Spitzenverband zeigt sich bisher nicht bereit zu Preisanpassungen.

Kommt keine Einigung zustande, ist ein Schiedsstellenverfahren wahrscheinlich.

Exkurs: Amica’s Pflegewissen – Was sind pDL genau?

Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) sind definierte, qualitätsgesicherte Zusatzleistungen in Apotheken, u. a.:

• Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation (≥ 5 systemisch wirkende Arzneimittel)

• Einweisung und Training bei Inhalationstherapie

• Standardisierte Blutdruck-Risikoerfassung bei Hypertonie

• Begleitung bestimmter Hochrisikotherapien

Ziel:

• Reduktion von Medikationsfehlern

• Verbesserung der Therapietreue

• Früherkennung von Risiken

• Entlastung ärztlicher Strukturen

Rechtliche Grundlage:

§ 129 SGB V sowie entsprechende Regelungen im Rahmenvertrag zwischen DAV und GKV-Spitzenverband.

Die Finanzierung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was bedeutet das für Versicherte in Deutschland?

Kurzfristig:

Für Patienten ändert sich zunächst nichts an der Abrechnung.

Mittelfristig möglich:

• Apotheken könnten pDL weniger aktiv anbieten, wenn die Vergütung nicht kostendeckend ist.

• Regionale Unterschiede könnten zunehmen.

• Versorgungsqualität könnte indirekt betroffen sein, insbesondere bei Polypharmazie und Inhalationstherapie.

Es handelt sich primär um einen Steuerungs- und Vergütungskonflikt im System – nicht um eine Leistungskürzung per Gesetz.

Und was bedeutet das für Versicherte im Ausland – z. B. Ungarn?

Hier ist sauber zu differenzieren:

1. Vorübergehender Aufenthalt (EHIC)

Wer in Deutschland GKV-versichert ist und sich vorübergehend in Ungarn aufhält, erhält medizinisch notwendige Leistungen nach ungarischem Recht.

Die deutsche pDL-Systematik ist dort nicht exportierbar.

2. Wohnsitz in Ungarn mit S1-Status

Auch hier erfolgt die Versorgung nach NEAK-Strukturen.

Die deutsche Apothekenvergütung hat darauf keinen direkten Einfluss.

3. Strukturelle Einordnung

Der ungarische NEAK-Leistungskatalog ist bereits restriktiver ausgestaltet. Pharmazeutische Zusatzleistungen in der Breite wie im deutschen pDL-Modell existieren dort nicht in vergleichbarer Form.

Das bedeutet:

Der deutsche Vergütungskonflikt betrifft primär die Binnenstruktur der GKV. Für im Ausland lebende Versicherte wirkt er nur indirekt – etwa bei häufigen Aufenthalten in Deutschland.

Bewertung aus Versorgungslogik

pDL sind keine Komfortleistung, sondern Sicherheitsinstrumente im Arzneimittelmanagement. Gerade bei alternden Populationen mit Mehrfachmedikation sind sie versorgungsstrategisch sinnvoll.

Ein Rückgang des Angebots wäre kein sofort sichtbarer Einschnitt – könnte aber langfristig die Arzneimitteltherapiesicherheit schwächen.

Die Frage ist daher weniger politisch, sondern systemisch:

Wie viel ist dem System Prävention und Therapiesicherheit wert?

Nadin Natalie Arts, DGKP, geprüfte Pflegesachverständige