Automatisierte Colonmassage zwischen klinischem Nutzen und Erstattungshürden

Chronische Obstipation ist weit mehr als ein gelegentlich verzögerter Stuhlgang. Betroffene leiden häufig unter starkem Pressen, unvollständiger Entleerung, hartem Stuhl, abdominellen Schmerzen, Blähungen und einem erheblichen Zeitaufwand für die Darmentleerung. Besonders belastend ist die Situation bei Menschen mit neurologischen Erkrankungen, Rückenmarkverletzungen, Multipler Sklerose, Parkinson-Syndromen oder anderen Ursachen einer neurogenen Darmfunktionsstörung.

Wenn Ernährungsanpassungen, Bewegung, Flüssigkeitszufuhr, Toilettenroutine und medikamentöse Maßnahmen nicht ausreichend greifen oder mit Nebenwirkungen verbunden sind, gewinnen nichtmedikamentöse Verfahren an Bedeutung. Eine vergleichsweise neue Option ist das Medizinprodukt MOWOOT II. Das Gerät soll eine manuelle Colonmassage automatisiert nachbilden und dadurch das Darmmanagement unterstützen.

Was ist MOWOOT?

MOWOOT II ist ein Medizinprodukt zur sogenannten intermittierenden Colon-Exoperistaltik, kurz ICE-Therapie. Das System besteht aus einem pneumatischen Tischgerät und einer um den Bauch gelegten Manschette.

In der Manschette befinden sich mehrere pneumatische Aktuatoren, die nacheinander mit Luft gefüllt und wieder entlastet werden. Dadurch entsteht eine rhythmische, wellenförmige Druckbewegung entlang des Kolonverlaufs. Nach Herstellerangaben soll diese Bewegung die natürliche Richtung des intestinalen Transports nachbilden.

Eine Behandlung dauert üblicherweise bis zu 20 Minuten. Das Gerät kann im Sitzen oder Liegen angewendet werden und ist grundsätzlich für die selbstständige Anwendung im häuslichen Umfeld vorgesehen. Die pneumatischen Zyklen laufen je nach Einstellung in Abständen von ungefähr 4,5 bis 7,5 Sekunden ab.

In der wissenschaftlichen Literatur wird das MOWOOT-II-System als CE-zertifiziertes Medizinprodukt der Klasse IIa beschrieben.

Physiologischer Ansatz: Colonmassage statt zusätzlicher Medikation

Die Grundlage des Verfahrens ist nicht neu. Die manuelle Bauch- beziehungsweise Colonmassage wird seit Langem als ergänzende, nichtmedikamentöse Maßnahme bei Obstipation eingesetzt. Sie soll den Kolontransit unterstützen, die Wahrnehmung des Darms verbessern, Blähungen reduzieren und die Darmentleerung erleichtern.

Die praktische Schwierigkeit besteht darin, dass eine wirksame Colonmassage regelmäßig und fachgerecht erfolgen muss. Eine tägliche Durchführung durch Physiotherapeuten oder andere Fachpersonen ist im häuslichen Umfeld meist weder organisatorisch noch wirtschaftlich realistisch.

MOWOOT versucht, diesen Ansatz zu automatisieren. Anders als Laxanzien beeinflusst das Gerät nicht primär den Wassergehalt des Stuhls oder die chemische Stimulation der Darmwand. Es übt stattdessen von außen rhythmischen mechanischen Druck aus.

Das System könnte deshalb insbesondere für Menschen interessant sein, die:

  • trotz Basismaßnahmen weiterhin unter chronischer Obstipation leiden,
  • regelmäßig Laxanzien, Suppositorien, Klysmen oder digitale Ausräumung benötigen,
  • aufgrund einer neurologischen Erkrankung eine neurogene Darmfunktionsstörung haben,
  • bei der Darmentleerung viel Zeit benötigen,
  • unter Schmerzen, Pressen, Blähungen oder unvollständiger Entleerung leiden,
  • invasive Verfahren möglichst vermeiden oder hinauszögern möchten,
  • eine selbstständig anwendbare Ergänzung ihres Darmmanagements benötigen.

Es handelt sich allerdings nicht um eine Akuttherapie bei Ileusverdacht oder plötzlich neu aufgetretener schwerer Obstipation. Vor Beginn einer solchen Behandlung müssen organische, entzündliche, metabolische, medikamentöse und mechanische Ursachen ärztlich abgeklärt werden.

Chronische Obstipation verlangt zunächst eine strukturierte Diagnostik

Die aktuelle deutsche S2k-Leitlinie zur chronischen Obstipation betont, dass sich die Erkrankung nicht allein über die Stuhlfrequenz definiert. Entscheidend sind auch Symptome wie starkes Pressen, klumpiger oder harter Stuhl, das Gefühl einer anorektalen Blockierung, manuelle Unterstützung der Entleerung und das Gefühl einer unvollständigen Darmentleerung.

Je nach Symptomatik müssen unter anderem folgende Konstellationen unterschieden werden:

  • Obstipation mit normalem Kolontransit,
  • Slow-Transit-Obstipation,
  • Stuhlentleerungsstörung beziehungsweise Defäkationsstörung,
  • sekundäre Obstipation bei neurologischen oder metabolischen Erkrankungen,
  • medikamentös verursachte Obstipation,
  • opioidinduzierte Obstipation.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil nicht jedes Verfahren für jede Ursache gleich geeignet ist. Bei einer ausgeprägten Beckenbodendyssynergie kann beispielsweise ein gezieltes Biofeedbacktraining erforderlich sein. Bei einer Opioid-induzierten Obstipation kommen gegebenenfalls spezifische medikamentöse Therapien in Betracht. Bei neurogener Darmfunktionsstörung muss das gesamte Darmmanagement einschließlich Ernährung, Flüssigkeit, Medikation, rektaler Maßnahmen, Toilettenzeiten und gegebenenfalls transanaler Irrigation betrachtet werden.

MOWOOT sollte daher nicht isoliert als universeller Ersatz für jede bisherige Therapie verstanden werden, sondern als möglicher Baustein eines individuell abgestimmten Darmmanagements.

Was zeigen die klinischen Studien?

Prospektive multizentrische Studie von 2020

Die wichtigste veröffentlichte Untersuchung ist die prospektive multizentrische klinische Studie von McClurg, Booth und Herrero-Fresneda aus dem Jahr 2020.

Untersucht wurden Erwachsene mit chronischer Obstipation neurogener oder idiopathischer Ursache. Die Teilnehmenden nutzten MOWOOT über vier Wochen täglich für jeweils 20 Minuten. Die gesamte Beobachtungsdauer betrug neun Wochen.

Von ursprünglich 100 eingeschlossenen Personen wurden 92 in der Intention-to-treat-Auswertung berücksichtigt. Die Per-Protocol-Population umfasste 65 Personen.

Ergebnisse

Unter der vierwöchigen Behandlung nahm die Zahl vollständiger Stuhlentleerungen im Mittel um 1,8 pro Woche zu. Die Veränderung war statistisch signifikant.

Auch der Knowles-Eccersley-Scott-Symptom-Score, ein Instrument zur Erfassung von Obstipationsbeschwerden, verbesserte sich signifikant. Gleichzeitig zeigte sich eine statistisch signifikante Verbesserung der obstipationsbezogenen Lebensqualität.

Die Studienautoren berichteten außerdem:

  • eine hohe Therapieadhärenz von mindestens 95 Prozent,
  • eine Verringerung von Obstipationssymptomen,
  • eine Reduktion bestimmter zusätzlicher Entleerungshilfen,
  • einen Anteil klinisch ansprechender Teilnehmender von über 70 Prozent,
  • eine geringe Rate behandlungsbezogener unerwünschter Ereignisse von 8,7 Prozent.

Der Kolontransit und die Stuhlkonsistenz veränderten sich in dieser Untersuchung dagegen nicht signifikant.

Wie belastbar sind diese Ergebnisse?

Die Resultate sind klinisch relevant und sprechen dafür, dass die automatisierte Colonmassage bei einem Teil der Betroffenen die Entleerungsfrequenz, die Beschwerden und die Lebensqualität verbessern kann.

Die Aussagekraft ist dennoch begrenzt:

  1. Es handelte sich nicht um eine verblindete, randomisierte Studie mit einer echten Scheinbehandlung.
  2. Die Behandlungsdauer von vier Wochen war relativ kurz.
  3. Die untersuchte Gruppe war hinsichtlich der Obstipationsursachen heterogen.
  4. Nur 65 der 92 ausgewerteten Personen gehörten zur Per-Protocol-Population.
  5. Subjektive Endpunkte und Selbstauskünfte spielten eine wesentliche Rolle.
  6. Ein Placebo-, Aufmerksamkeits- oder Erwartungseffekt kann bei einer offenen Medizinproduktestudie nicht ausgeschlossen werden.
  7. Die Ergebnisse belegen nicht, dass MOWOOT etablierten Verfahren wie einer optimierten medikamentösen Therapie, Biofeedback oder transanaler Irrigation überlegen ist.

Die Studie liefert damit ein positives Wirksamkeitssignal, aber noch keinen Beleg der höchsten Evidenzstufe.

Langzeiterhebung bei Menschen mit Rückenmarkverletzung

2023 wurde eine weitere Untersuchung zur langfristigen häuslichen Nutzung veröffentlicht. Dabei handelte es sich um eine strukturierte Befragung von elf Menschen mit Rückenmarkverletzung und chronischer Obstipation.

Die Teilnehmenden verwendeten MOWOOT im Mittel rund 13 Monate. Eine Kontrollgruppe gab es nicht. Das Gerät war den Teilnehmenden kostenlos zur Verfügung gestellt worden.

Beobachtete Veränderungen

Nach mindestens zehnmonatiger Anwendung berichteten die Teilnehmenden:

  • eine Verkürzung der mittleren Entleerungszeit um 24,5 Minuten,
  • eine Verringerung erfolgloser Entleerungsversuche,
  • weniger starkes Pressen,
  • weniger abdominelle Schmerzen,
  • weniger Blähungen,
  • weniger Krämpfe und Spasmen,
  • eine höhere Zufriedenheit mit der Darmfunktion und dem Darmmanagement.

Acht von elf Personen waren nach der Behandlung zufrieden oder sehr zufrieden. Die Anwendung wurde überwiegend als gut verträglich, wirksam und einfach bewertet.

Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse wurden nicht gemeldet. Eine Person berichtete über eine vorübergehende Episode mit Bauchschmerzen, die spontan abklang und keinen Therapieabbruch erforderlich machte.

Die Einnahme von Laxanzien und die Nutzung anderer Entleerungshilfen veränderten sich insgesamt nicht statistisch signifikant.

Methodische Einschränkungen

Diese Ergebnisse sind für die Versorgungspraxis interessant, dürfen aber nicht überinterpretiert werden. Die Stichprobe bestand aus lediglich elf Personen. Es gab weder Randomisierung noch Kontrollgruppe oder Verblindung. Die Daten beruhten auf retrospektiven beziehungsweise vergleichenden Selbstauskünften.

Eine kleine Patientengruppe kann zudem dazu führen, dass einzelne besonders positive oder negative Verläufe das Gesamtergebnis stark beeinflussen.

Die Untersuchung zeigt somit vor allem, dass eine langfristige häusliche Anwendung grundsätzlich praktikabel sein kann und von ausgewählten Menschen mit Rückenmarkverletzung als hilfreich erlebt wurde.

Laufende und weitere Untersuchungen

MOWOOT wird weiterhin wissenschaftlich untersucht. Im Studienregister findet sich unter anderem eine Untersuchung, in der die ICE-Therapie mit der transanalen Irrigation bei chronischer Obstipation verglichen beziehungsweise im Versorgungsalltag gegenübergestellt werden soll. Dabei sollen neben patientenbezogenen Ergebnissen auch der Zeitaufwand für Fachpersonal, der Schulungsbedarf und die Behandlungspräferenz untersucht werden.

Solche Studien sind besonders wichtig, weil die entscheidende versorgungspraktische Frage nicht nur lautet, ob MOWOOT besser ist als keine zusätzliche Maßnahme. Relevant ist vielmehr, bei welchen Patientengruppen es gegenüber bestehenden Verfahren einen zusätzlichen Nutzen, eine bessere Verträglichkeit, mehr Selbstständigkeit oder eine wirtschaftlichere Versorgung ermöglicht.

Einordnung der Evidenz

Nach aktuellem Stand lässt sich die Studienlage folgendermaßen zusammenfassen:

Für MOWOOT sprechen:

  • plausible physikalische Wirkweise,
  • nichtinvasives und nichtmedikamentöses Verfahren,
  • Anwendung im häuslichen Umfeld möglich,
  • positive Ergebnisse in einer prospektiven multizentrischen Studie,
  • hohe berichtete Therapieadhärenz,
  • Hinweise auf mehr vollständige Stuhlentleerungen,
  • Hinweise auf eine Verringerung von Beschwerden,
  • Verbesserung der obstipationsbezogenen Lebensqualität,
  • bislang geringe Rate schwerwiegender unerwünschter Ereignisse,
  • mögliche Förderung der Selbstständigkeit beim Darmmanagement.

Einschränkend ist festzustellen:

  • geringe Zahl unabhängiger Studien,
  • überwiegend kleine oder heterogene Stichproben,
  • keine überzeugende placebokontrollierte Verblindung,
  • begrenzte Daten zu klar definierten Subgruppen,
  • keine hinreichenden direkten Vergleiche mit etablierten Behandlungsverfahren,
  • begrenzte Daten zur dauerhaften Reduktion von Laxanzien, Klysmen oder Irrigationen,
  • bislang keine belastbare gesundheitsökonomische Bewertung,
  • kein Nachweis, dass alle Formen der chronischen Obstipation gleichermaßen profitieren.

Die werbliche Aussage, die Wirksamkeit sei unabhängig von der Ursache der chronischen Obstipation, ist daher wissenschaftlich zu weitgehend. Die bisherige Evidenz umfasst unterschiedliche Ursachen, erlaubt aber noch nicht den sicheren Schluss, dass die Ätiologie für den Behandlungserfolg grundsätzlich unerheblich ist.

Auch Aussagen wie „hochwirksam“ sollten zurückhaltend verwendet werden. Fachlich zutreffender wäre die Formulierung, dass erste klinische Studien eine relevante Verbesserung ausgewählter patientenbezogener Endpunkte zeigen.

Sicherheit und mögliche Kontraindikationen

Da das Gerät mechanischen Druck auf den Bauchraum ausübt, muss vor der Verordnung geprüft werden, ob Kontraindikationen oder besondere Risiken bestehen.

Eine abschließende individuelle Bewertung muss auf Grundlage der aktuellen Gebrauchsanweisung und ärztlichen Untersuchung erfolgen. Besondere Vorsicht beziehungsweise ein Verzicht auf die Anwendung kann unter anderem erforderlich sein bei:

  • Verdacht auf mechanischen Ileus oder Subileus,
  • akutem Abdomen,
  • ungeklärten starken Bauchschmerzen,
  • akuten entzündlichen Darmerkrankungen,
  • akuter Divertikulitis,
  • gastrointestinalen Blutungen,
  • frischen abdominalen Operationen,
  • nicht ausreichend verheilten Operationswunden,
  • instabilen Hernien,
  • Schwangerschaft,
  • ausgeprägter Druckempfindlichkeit oder Verletzung der Bauchdecke,
  • neu aufgetretenen Veränderungen der Stuhlgewohnheiten mit Warnzeichen,
  • unbeabsichtigtem Gewichtsverlust,
  • Anämie oder rektalen Blutungen ungeklärter Ursache.

Eine chronische Obstipation mit plötzlich zunehmenden Beschwerden darf nicht lediglich mit einem Massagegerät behandelt werden. Zunächst muss ausgeschlossen werden, dass eine behandlungsbedürftige organische Erkrankung vorliegt.

Rolle im pflegerischen Darmmanagement

Aus pflegefachlicher Sicht ist MOWOOT vor allem dort interessant, wo die Obstipation einen erheblichen Einfluss auf Selbstständigkeit, Tagesstruktur, Schmerzen und Pflegeaufwand hat.

Bei Menschen mit neurogener Darmfunktionsstörung kann das Darmmanagement mehrere Stunden pro Woche beanspruchen. Angehörige oder Pflegepersonen müssen gegebenenfalls Medikamente verabreichen, Suppositorien oder Klysmen applizieren, digitale Stimulationen durchführen, die Ausscheidung überwachen oder bei der transanalen Irrigation unterstützen.

Ein nichtinvasives, selbstständig nutzbares Verfahren könnte dann einen relevanten Nutzen haben, wenn es tatsächlich:

  • die Dauer der Darmentleerung reduziert,
  • erfolglose Toilettengänge vermindert,
  • den Unterstützungsbedarf verringert,
  • Schmerzen und starkes Pressen reduziert,
  • invasive Maßnahmen seltener notwendig macht,
  • eine zuverlässigere Planbarkeit des Darmmanagements ermöglicht,
  • die Teilhabe und Lebensqualität verbessert.

Diese Ziele sollten vor der Beantragung konkret beschrieben und später anhand eines Darmprotokolls überprüft werden.

Ist MOWOOT in Deutschland zulasten der Krankenkasse verordnungsfähig?

Nach Angaben des deutschen Anbieters ist MOWOOT II derzeit nicht im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet. Der Anbieter gibt an, dass ein Antrag auf Aufnahme gestellt worden sei.

Eine aktuelle Hilfsmittelnummer konnte bei der Recherche nicht verifiziert werden. Vor jeder Antragstellung sollte deshalb erneut im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes geprüft werden, ob inzwischen eine Aufnahme erfolgt ist.

Keine automatische Ablehnung wegen fehlender Hilfsmittelnummer

Die fehlende Listung bedeutet nicht automatisch, dass die Krankenkasse die Versorgung ablehnen darf.

Das Hilfsmittelverzeichnis ist keine abschließende Positivliste. Auch ein nicht gelistetes Produkt kann im Einzelfall erstattungsfähig sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Bundesgesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass auch nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführte Hilfsmittel grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden können.

Nach § 33 SGB V besteht ein Anspruch auf Hilfsmittel, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um:

  • den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern,
  • einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
  • eine Behinderung auszugleichen.

Für MOWOOT wird in der Regel insbesondere die Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung in Betracht kommen. Bei einer neurologisch bedingten Darmfunktionsstörung kann zusätzlich argumentiert werden, dass das Hilfsmittel Auswirkungen einer Behinderung mindern und die selbstständige Lebensführung fördern soll.

Anforderungen der Hilfsmittel-Richtlinie

Die aktuelle Hilfsmittel-Richtlinie erlaubt ausdrücklich die Verordnung eines konkreten Hilfsmittels, das nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Eine solche Verordnung muss jedoch besonders begründet werden. Die Ärztin oder der Arzt sollte insbesondere das Versorgungsziel, die relevanten Kontextfaktoren, die erforderlichen Funktionen sowie die wesentlichen Gebrauchsvorteile darlegen.

Eine bloße Verordnung mit der Bezeichnung „MOWOOT II“ oder „Gerät zur Colonmassage“ dürfte deshalb häufig nicht ausreichen.

Welche Voraussetzungen erhöhen die Erfolgsaussichten?

Eine Kostenübernahme erscheint am ehesten begründbar, wenn folgende Voraussetzungen dokumentiert sind:

1. Gesicherte medizinische Diagnose

Die zugrunde liegende Erkrankung und die Form der Obstipation sollten möglichst präzise diagnostiziert sein, beispielsweise:

  • chronische Obstipation,
  • Slow-Transit-Obstipation,
  • neurogene Darmfunktionsstörung,
  • Obstipation bei Multipler Sklerose,
  • Obstipation bei Parkinson-Syndrom,
  • Obstipation nach Rückenmarkverletzung,
  • medikamenteninduzierte Obstipation,
  • Stuhlentleerungsstörung.

Eine pauschale Angabe wie „Verstopfung“ ist für einen kostenintensiven Einzelfallantrag regelmäßig zu unspezifisch.

2. Nachweis eines chronischen und erheblichen Versorgungsproblems

Dokumentiert werden sollten beispielsweise:

  • Stuhlfrequenz,
  • Stuhlkonsistenz nach Bristol-Stuhlformen-Skala,
  • Dauer der Darmentleerung,
  • Häufigkeit erfolgloser Entleerungsversuche,
  • starkes Pressen,
  • Schmerzen und Blähungen,
  • unvollständige Darmentleerung,
  • Häufigkeit von Suppositorien, Klysmen oder transanaler Irrigation,
  • notwendige digitale Stimulation oder Ausräumung,
  • pflegerischer Unterstützungsbedarf,
  • Einschränkungen von Alltag und Teilhabe.

3. Ausschöpfung oder Ungeeignetheit wirtschaftlicherer Standardmaßnahmen

Die Krankenkasse wird regelmäßig prüfen, ob kostengünstigere Behandlungen ausreichend, geeignet und zumutbar sind.

Daher sollten bisherige Maßnahmen und deren Ergebnisse dokumentiert werden:

  • Ernährungs- und Trinkmengenanpassung,
  • Bewegungsförderung,
  • Toiletten- und Ausscheidungstraining,
  • Quellmittel,
  • osmotische oder stimulierende Laxanzien,
  • rektale Maßnahmen,
  • Biofeedback bei Beckenbodendyssynergie,
  • Physiotherapie oder manuelle Colonmassage,
  • transanale Irrigation,
  • Anpassung obstipationsfördernder Medikamente.

Entscheidend ist nicht, dass jede theoretisch denkbare Behandlung ausprobiert wurde. Es muss aber nachvollziehbar werden, warum die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend wirksam, nicht verträglich, nicht praktikabel oder im konkreten Fall ungeeignet waren.

4. Individuelles therapeutisches Ziel

Die Verordnung sollte konkrete, überprüfbare Ziele enthalten, zum Beispiel:

  • Erhöhung vollständiger Stuhlentleerungen von derzeit einer auf mindestens drei pro Woche,
  • Reduktion der Entleerungsdauer von 90 auf unter 45 Minuten,
  • Reduktion erfolgloser Toilettenversuche,
  • Verringerung des Bedarfs an Klysmen,
  • Vermeidung regelmäßiger digitaler Ausräumung,
  • Reduktion von Schmerzen und starkem Pressen,
  • selbstständigere Durchführung des Darmmanagements,
  • Verringerung des Hilfebedarfs durch Pflegepersonen.

5. Ärztliche Begründung der Produktspezifik

Da MOWOOT nicht regulär über eine Hilfsmittelnummer verordnet werden kann, muss erklärt werden, warum gerade dieses System benötigt wird.

Die Begründung sollte sich nicht auf Markenwerbung stützen, sondern auf patientenbezogene Gebrauchsvorteile:

  • automatisierte sequentielle Colonmassage,
  • selbstständige häusliche Anwendung,
  • gleichbleibende Druck- und Bewegungsabläufe,
  • Anwendung ohne tägliche Anwesenheit eines Therapeuten,
  • nichtmedikamentöse und nichtinvasive Ergänzung,
  • voraussichtliche Verringerung besonders belastender oder invasiver Entleerungsmaßnahmen.

6. Kostenvoranschlag eines geeigneten Leistungserbringers

Dem Antrag sollte ein aktueller Kostenvoranschlag einer Apotheke, eines Sanitätshauses oder eines Homecare-Unternehmens beigefügt werden.

Dabei sollte geklärt werden:

  • Kaufpreis oder Mietmöglichkeit,
  • Umfang der Einweisung,
  • Wartung und technische Kontrollen,
  • Reparaturregelung,
  • Zubehör und Ersatzmanschetten,
  • Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Erprobung,
  • Rückgabemöglichkeit bei fehlendem Behandlungserfolg.

Eine befristete Erprobung kann die Erfolgsaussichten erhöhen, weil damit der individuelle Nutzen zunächst dokumentiert werden kann.

So sollte der Antrag aufgebaut sein

Für die Krankenkasse sollten möglichst folgende Unterlagen gemeinsam eingereicht werden:

  1. Ärztliche Hilfsmittelverordnung.
  2. Ausführliche ärztliche Begründung.
  3. Fachärztlicher Befundbericht, idealerweise aus Gastroenterologie, Neurologie, Proktologie oder einem Querschnittzentrum.
  4. Übersicht bisheriger Behandlungen und deren Ergebnisse.
  5. Darm- beziehungsweise Ausscheidungsprotokoll über mindestens zwei bis vier Wochen.
  6. Beschreibung des konkreten Pflege- und Unterstützungsbedarfs.
  7. Individuelle Versorgungsziele.
  8. Kostenvoranschlag eines Leistungserbringers.
  9. Produktinformation und Gebrauchsanweisung.
  10. Klinische Studien beziehungsweise strukturierte Zusammenfassung der Evidenz.
  11. Gegebenenfalls Stellungnahme einer Pflegefachperson, Physiotherapie, Kontinenz- und Stomaberatung oder eines spezialisierten Darmmanagement-Teams.

Beispiel für die ärztliche Verordnung

„MOWOOT II, Medizinprodukt zur intermittierenden Colon-Exoperistaltik, einschließlich Exoperistaltik-Manschette, Einweisung und erforderlichem Zubehör. Dauerhafte Versorgung beziehungsweise zunächst dreimonatige Erprobung bei chronischer neurogener Obstipation.“

Zusätzlich sollte eine gesonderte Begründung beigefügt werden.

Beispiel einer individuellen ärztlichen Begründung

„Bei der versicherten Person besteht aufgrund einer neurologischen Grunderkrankung eine chronische neurogene Darmfunktionsstörung mit erheblich verlängerten Entleerungszeiten, unvollständiger Darmentleerung, starkem Pressen und regelmäßigem Bedarf an rektalen Entleerungshilfen. Die bisherige leitliniengerechte Behandlung mit Ernährungsanpassung, ausreichender Flüssigkeitszufuhr, oraler medikamentöser Therapie und rektalen Maßnahmen führte zu keiner ausreichenden und alltagstauglichen Kontrolle der Beschwerden.

Die beantragte intermittierende Colon-Exoperistaltik soll als nichtinvasive Ergänzung des bestehenden Darmmanagements die vollständige Stuhlentleerung fördern, die Dauer der Darmentleerung reduzieren und den Bedarf an invasiven Entleerungshilfen verringern. Aufgrund der eingeschränkten Mobilität und des dauerhaft erforderlichen Darmmanagements ist eine tägliche professionelle manuelle Colonmassage nicht praktikabel. Das beantragte System ermöglicht dagegen eine regelmäßige häusliche Anwendung.

Das Behandlungsziel besteht in einer Reduktion der Entleerungsdauer von derzeit … Minuten auf unter … Minuten, einer Verringerung der rektalen Maßnahmen von … auf … Anwendungen pro Woche sowie einer Verbesserung der selbstständigen Durchführung des Darmmanagements.

Aufgrund der fehlenden Listung im Hilfsmittelverzeichnis wird die medizinische Notwendigkeit der produktspezifischen Versorgung hiermit gesondert begründet.“

Was tun bei einer Ablehnung?

Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, sollte zunächst geprüft werden, worauf sich die Entscheidung konkret stützt.

Typische Ablehnungsgründe sind:

  • fehlende Hilfsmittelnummer,
  • nicht ausreichend belegter individueller Nutzen,
  • Verweis auf kostengünstigere Standardmaßnahmen,
  • Einordnung als allgemeiner Gebrauchsgegenstand,
  • Annahme einer neuen Behandlungsmethode,
  • fehlende fachärztliche Diagnostik,
  • unzureichende Dokumentation bisheriger Therapieversuche,
  • fehlender Kostenvoranschlag oder nicht zugelassener Leistungserbringer.

Ein pauschaler Hinweis, das Produkt sei nicht im Hilfsmittelverzeichnis enthalten, reicht als alleinige Begründung nicht aus, weil das Verzeichnis keinen abschließenden Charakter besitzt.

Im Widerspruch sollten deshalb nicht nur allgemeine Produktinformationen wiederholt werden. Entscheidend ist die Verbindung zwischen:

  • konkreter Erkrankung,
  • funktioneller Beeinträchtigung,
  • bisherigem Therapieverlauf,
  • individuellem Versorgungsziel,
  • spezifischem Nutzen des beantragten Geräts,
  • fehlender gleich geeigneter und wirtschaftlicherer Alternative.

Bei neurologisch bedingter Obstipation kann zusätzlich eine Stellungnahme eines spezialisierten Querschnittzentrums, einer neurologischen Klinik oder einer qualifizierten Kontinenz- und Darmberatung sinnvoll sein.

Pflegerische Erfolgskontrolle

Nach Bewilligung oder während einer Erprobungsphase sollte der Nutzen strukturiert überprüft werden.

Geeignete Parameter sind:

  • vollständige Stuhlentleerungen pro Woche,
  • Dauer jeder Darmentleerung,
  • Zahl erfolgloser Entleerungsversuche,
  • Bristol-Stuhlformen-Skala,
  • Ausmaß des Pressens,
  • Schmerzen, Blähungen und Krämpfe,
  • Gefühl der vollständigen Entleerung,
  • Einsatz von Laxanzien,
  • Häufigkeit von Suppositorien, Klysmen oder Irrigationen,
  • Bedarf an digitaler Stimulation oder Ausräumung,
  • notwendige Unterstützung durch Pflegepersonen,
  • Nebenwirkungen,
  • subjektive Zufriedenheit.

Es ist sinnvoll, diese Daten bereits vor Beginn der Anwendung für mindestens zwei Wochen zu erfassen und anschließend nach vier, acht und zwölf Wochen zu vergleichen.

Nur so lässt sich beurteilen, ob das Gerät im konkreten Einzelfall tatsächlich einen relevanten Nutzen erzielt.

Fazit

MOWOOT II ist ein interessantes nichtmedikamentöses Verfahren zur Unterstützung bei chronischer Obstipation. Das Gerät automatisiert das Prinzip der Colonmassage und kann zu Hause im Sitzen oder Liegen eingesetzt werden.

Die bisher publizierten Daten zeigen positive Effekte auf vollständige Stuhlentleerungen, Obstipationssymptome, Entleerungsdauer und Lebensqualität. Insbesondere für Menschen mit neurogener Darmfunktionsstörung kann das Verfahren eine praktikable Ergänzung des Darmmanagements darstellen.

Die wissenschaftliche Evidenz ist jedoch noch begrenzt. Es fehlen größere, unabhängige, randomisierte und kontrollierte Studien sowie belastbare Vergleiche mit etablierten Verfahren. MOWOOT sollte deshalb weder als universelle Lösung noch als pauschaler Ersatz für eine differenzierte Diagnostik und leitliniengerechte Behandlung dargestellt werden.

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist trotz fehlender Hilfsmittelnummer grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist eine sorgfältig begründete Einzelfallentscheidung. Besonders wichtig sind eine gesicherte Diagnose, die Dokumentation erfolgloser oder unzureichender Standardmaßnahmen, konkrete Versorgungsziele, eine ausführliche ärztliche Begründung und möglichst ein zeitlich begrenzter Erprobungsantrag.

Für ausgewählte Patientinnen und Patienten kann MOWOOT einen relevanten Beitrag zu einem weniger invasiven, planbareren und selbstständigeren Darmmanagement leisten. Ob dieser Nutzen tatsächlich erreicht wird, muss jedoch individuell geprüft und anhand objektivierbarer Verlaufsdaten dokumentiert werden.

Quellenverzeichnis

  1. McClurg D, Booth L, Herrero-Fresneda I. Safety and Efficacy of Intermittent Colonic Exoperistalsis Device to Treat Chronic Constipation: A Prospective Multicentric Clinical Trial. Clinical and Translational Gastroenterology. 2020;11(12):e00267. doi:10.14309/ctg.0000000000000267.
  2. Bremer J, Bremer J, König M, Koßmehl P, Kurze I, Obereisenbuchner J, Weinschenk E, Herrero Fresneda I. Intermittent colonic exoperistalsis for chronic constipation in spinal cord-injured individuals. A long-term structured patient feedback survey to evaluate home care use. Spinal Cord Series and Cases. 2023;9. doi:10.1038/s41394-023-00597-z.
  3. ClinicalTrials.gov. Automatic Colon-specific Massage With MOWOOT Medical Device to Treat Chronic Constipation in Adults. Studienkennung NCT04262752; Studienprotokoll MOW-01-2017.
  4. ClinicalTrials.gov. MOWOOT Device Treatment for Adults With Chronic Constipation. Studienkennung NCT04666155.
  5. ClinicalTrials.gov. MowOot and Trans-anal Irrigation for CoNstipation – MOTION. Studienkennung NCT06833684.
  6. Andresen V, Enck P, Frieling T et al. Aktualisierte S2k-Leitlinie Chronische Obstipation. Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten und Deutsche Gesellschaft für Neurogastroenterologie und Motilität. AWMF-Registernummer 021-019. Stand November 2022.
  7. Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung, Hilfsmittel-Richtlinie. Fassung vom 20. Februar 2025, in Kraft seit 16. Mai 2025.
  8. Bundesministerium der Justiz. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung, insbesondere § 33 SGB V.
  9. Bundesministerium für Gesundheit. Hilfsmittel: Voraussetzungen der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Informationsstand 24. April 2025.
  10. GKV-Spitzenverband. Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis gemäß § 139 SGB V.
  11. 4M Medical GmbH. MOWOOT: Apparative Colonmassage bei chronischer Verstopfung. Produkt- und Verordnungsinformationen, abgerufen am 13. Juli 2026.
  12. usMIMA S.L. MOWOOT Clinical Evidence. Übersicht der klinischen und versorgungsbezogenen Untersuchungen, abgerufen am 13. Juli 2026.