Mit der Verordnung 9/2026 (II.25.) BM hat Ungarn zentrale Abläufe in der Medikamentenversorgung geändert.

Das betrifft auch Sie – insbesondere, wenn Sie mit TAJ-Karte versichert sind.

Was wurde konkret geregelt?

- Medikamente dürfen künftig nicht nur von Ärzten, sondern auch von Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen sowie Apothekern verordnet werden

- Grundlage:

- bestehende ärztliche Therapie

- elektronische Dokumentation (EESZT-System)

Was bedeutet das für Sie?

Diese Verordnung zeigt eine klare Entwicklung:

Verantwortung wird im System umverteilt

Versorgung wird flexibler – aber auch weniger eindeutig

Konkret heißt das:

- Ihr Ansprechpartner ist nicht mehr ausschließlich der Arzt

- Verordnungen können über mehrere Berufsgruppen erfolgen

- Sie müssen Ihre Behandlung aktiver im Blick behalten

Besonders relevant für:

- chronisch Erkrankte

- Patienten mit Dauermedikation

- alle mit regelmäßiger Versorgung über die TAJ-Karte

Fachliche Einordnung

Die Verordnung ist eine Reaktion auf:

- Personalmangel

- strukturelle Versorgungsprobleme

- steigenden Behandlungsbedarf

Die Lösung: Erweiterung von Kompetenzen im System

Mein klarer Rat

Wenn Sie in Ungarn versorgt werden:

- Behalten Sie den Überblick über Ihre Medikamente

- Dokumentieren Sie Ihre Befunde und Verordnungen

- Fragen Sie aktiv nach – verlassen Sie sich nicht auf Automatismen

Gute Versorgung braucht in Ungarn heute vor allem eines: Ihre eigene Aufmerksamkeit