Autor: György Farkas
Datum: 03. April 2025, 07:28 Uhr
Übersetzung: Nadin Natalie Arts
Patientengruppen werden durch das neue Protokoll von Hüft- und Knieprothesenoperationen ausgeschlossen.
Laut den neuen Wartelisten-Protokollen für Hüft- und Knieprothesenoperationen, die seit dem 1. April in Kraft sind, dürfen übergewichtige Menschen (Body-Mass-Index über 35–40) nicht operiert werden, bis sie abgenommen haben.
Zuvor berichtete Economx, dass laut den Daten des Gesundheitsversicherers derzeit 8129 Patienten in Ungarn länger als 60 Tage auf eine Hüftprothesenoperation warten. Anfang März waren es noch 7784 Patienten. Die durchschnittliche tatsächliche Wartezeit lag in den letzten sechs Monaten bei 122 Tagen.
Bei den Knieprothesen warteten Ende März 15.237 Patienten, wobei die durchschnittliche Wartezeit hier 262 Tage betrug. Anfang März waren es 14.784 Patienten, was bedeutet, dass sich die Warteliste innerhalb eines Monats um 453 Personen verlängert hat.
Auf Anfrage der Népszava erklärte der Nationale Krankenversicherungsfonds NEAK, dass die Absicht nicht sei, die überlangen Wartelisten durch diese Maßnahme zu kürzen. Allein in diesem Jahr würden dafür 5 Milliarden Forint bereitgestellt. Laut NEAK dienen die neuen Wartelisten-Protokolle der einheitlichen und gleichberechtigten Versorgung, laut Experten schließen die neuen Regelungen jedoch bestimmte Patientengruppen – etwa Übergewichtige, nicht kooperationsfähige Personen oder sozial schwache Patienten – von Operationen faktisch aus.
Dr. Zsolt Hegedűs, Chefarzt für Orthopädie, Hüft- und Kniespezialist sowie ehemaliger Präsident der Ethikkommission der Ungarischen Ärztekammer, hält es für diskriminierend, dass übergewichtige Menschen nicht operiert werden dürfen, bis sie abgenommen haben. Seiner Meinung nach sei der im Protokoll festgelegte BMI-Grenzwert von 35–40 willkürlich und gebe Raum für subjektive Entscheidungen, die nicht durch wissenschaftliche Evidenz gestützt seien.
„Übergewicht ist zwar ein Risikofaktor, aber man muss bei jedem Patienten individuell abwägen, ob die Vorteile einer Operation die Risiken überwiegen.“
Er erklärte weiter:
„Wenn bei einem Patienten das Ausbleiben der Operation das größere Risiko darstellt, dann operiere ich ihn auch bei einem BMI von 42.“
Dr. Hegedűs, der auch im Vereinigten Königreich praktiziert, verwies zudem auf eine britische Studie, die vor zwei Jahren belegte:
Patienten, die wegen ihres Übergewichts vom OP ausgeschlossen wurden, isolieren sich zunehmend, nehmen weiter zu und geraten in einen Zustand, in dem der Eingriff schließlich zur Lebensrettung erforderlich ist.
Er würde sich nicht wundern, wenn private Kliniken bald Werbung machen würden, dass sie auch übergewichtigen Patienten Hüftprothesen einsetzen.
Seiner Meinung nach wird durch das neue Protokoll die Warteliste nicht transparenter oder kürzer, stattdessen hätte man untersuchen sollen, warum tatsächlich weniger Operationen durchgeführt werden, als möglich wären.
Ein anderer, anonym bleibender Orthopäde äußerte, dass das neue Protokoll im Kern eher der Kontrolle ihrer Arbeit dient. Dennoch müsse man bei Anruf eines Staatssekretärs, Krankenhausdirektors oder NEAK-Funktionärs den genannten Patienten weiterhin vorziehen – nur eben nach dem neuen Verwaltungsverfahren dokumentieren.
Risiken bei Operationen unter Narkose
Die Boulevardzeitung Blikk zitiert den Adipositas-Spezialisten Dr. Tamás Tóth, der erklärt, dass alle Operationen unter Vollnarkose umso riskanter sind, je höher das Übergewicht des Patienten ist. Diese Patienten heilen langsamer und haben häufiger postoperative Komplikationen.
Das Blatt befragte auch Norbert Schobert und einen seiner Patienten mit 240 kg Körpergewicht, der nicht auf eine Prothese, sondern auf eine Magenverkleinerung wartet. Er sagte:
„Ich war psychisch am Boden, als ich erfuhr, dass ich noch nicht operiert werden kann.“
Kritik von Gesundheitsexperten
Dr. Zsombor Kunetz, Notfallmediziner und Gesundheitsexperte, schrieb auf seiner Facebook-Seite:
Selbst in der Notfallversorgung könne man keine Hüftprothese bei Patienten mit Oberschenkelhalsbruch einsetzen, wenn diese übergewichtig sind – ebenso wenig bei Patienten, deren Lebenserwartung unter 3–6 Monaten liegt.
Diese Patienten würden dann für den Rest ihres Lebens ans Bett gefesselt sein, es sei denn, sie nehmen ab, überwinden ihre psychischen Erkrankungen – oder wagen es nicht, erst nach 6 Monaten zu sterben.
Er schließt mit scharfer Kritik:
„Das ist das gefährliche und dumme an diesem Protokoll, das von einem General der Polizei und einem Staatssekretär namens Péter Takács, der noch nicht einmal eine Facharztprüfung bestanden hat, abgesegnet wurde.“
Quellen: https://24.hu/belfold/2025/04/03/varolista-neak-protokoll-mutet-tulsulyos-beteg/?utm_source=chatgpt.com
NEAK – Offizielle Mitteilung (Protokoll)
Die Nationale Krankenversicherungsverwaltung (NEAK) hat auf ihrer Website das offizielle Protokoll zur Warteliste für Hüft- und Kniegelenkersatzoperationen veröffentlicht.
🔗 Zum Protokoll https://www.neak.gov.hu/felso_menu/lakossagnak/varolista/orszagos_varolista_nyilvantartas_lakossag/varolista-protokoll---a-csipo-es-terd-endoprotezis-mutetek-/a-csipo-es-terd-endoprotezis-mutetek-igenybevetele-soran-alkalmazando--varolista-protokoll-szabalyok
➡️ Dort werden die neuen Regeln zur Aufnahme und Priorisierung von Patienten auf den Wartelisten erklärt – inklusive der umstrittenen Einschränkungen für übergewichtige Personen (BMI über 35–40).
Auswirkungen auf Auslandsversicherte mit S1-Formular (z. B. aus Deutschland)
Gerade für deutsche Rentenbezieher oder Langzeitaufenthaltsberechtigte, die mit einem S1-Formular in Ungarn versichert sind, entsteht durch das neue Protokoll ein erhebliches Problem:
- Sie sind offiziell über Deutschland krankenversichert (z. B. AOK, TK, DAK),
- erhalten in Ungarn jedoch nur die Leistungen, die im ungarischen GKV-Katalog (NEAK) enthalten sind,
- und das auch nur nach den ungarischen Regeln – also inkl. BMI-Ausschluss bei OPs.
➡️ Das bedeutet konkret:
Selbst wenn die deutsche Krankenkasse eine Hüft-OP in Deutschland genehmigt hätte,
bekommt der Patient diese in Ungarn nicht, wenn er übergewichtig ist und der BMI über 40 liegt.
➡️ Die deutsche Kasse zahlt nicht extra für Behandlungen, die in Ungarn nach lokalen Vorgaben ausgeschlossen sind – sie erstatten nur das, was NEAK leisten würde.
Krankenkassen-Leistungen für Rentner im EU-Ausland
1. Rentner im Ausland: Wohnsitz & Krankenversicherung
Fall A - Wohnsitz in Deutschland: - Gesetzlich krankenversichert (GKV) - OP im EU-Ausland nur mit Genehmigung (außer bei Notfall) - Ohne Genehmigung: Kostenrisiko bei elektiven Eingriffen
Fall B - Wohnsitz außerhalb Deutschlands (z. B. Ungarn): - Mit S1-Formular in HU registriert - Versorgung nach ungarischem Katalog (NEAK) - GKV zahlt nur, was NEAK auch zahlen würde
Fall C - Doppelter Wohnsitz: - Maßgeblich ist gewöhnlicher Aufenthalt – Nur ein Wohnsitz bestimmt den Versicherungsstatus
2. Geplante OP ohne Genehmigung (z. B. in Österreich) - GKV erstattet nicht bei elektiven Eingriffen ohne vorherige Genehmigung - Ausnahme: Notfälle (z. B. Unfall, akute Erkrankung) - Formular S2 (ehemals E112) notwendig für geplante Behandlungen im EU-Ausland - Nur bei vorheriger Bewilligung durch die GKV möglich
3. Notfall vs. Elektiv Notfall: - Akut (z. B. Herzinfarkt, Unfall) - Behandlung ohne Genehmigung möglich - Erstattung über EHIC oder nachträglich Elektiv: - Geplant (z. B. Hüft-OP) - Genehmigungspflichtig mit Formular S2 - Ohne S2 keine Kostenerstattung durch GKV
Was ist ein „elektiver Eingriff“?
- Geplanter, nicht dringlicher Eingriff (z. B. Hüftprothese, Leistenbruch-OP)
- Muss vorher bei der GKV beantragt und genehmigt werden (Formular E112/S2)
4. Empfehlungen für Rentner im Ausland - Vor OP im EU-Ausland: GKV kontaktieren, S2 beantragen - Bei Ablehnung in HU (z. B. BMI-Regel): Begründung dokumentieren - Bei Notfall: EHIC mitführen, Klinik informieren - Immer schriftliche Genehmigung einholen vor elektiven Eingriffen
Situation
Genehmigung nötig?
Erstattung möglich?
Herzinfarkt im Urlaub in AT
❌ Nein
✅ Ja, über EHIC oder Rückerstattung
Geplante Knie-OP in AT
✅ Ja
❌ Nur bei Genehmigung vorab
Autounfall mit OP in HU
❌ Nein
✅ Ja, wenn Notfall dokumentiert
Geplante OP in HU bei BMI > 40
✅ Ja (wenn möglich)
❌ Meist abgelehnt, da HU verweigert
✅ Fazit: Was sollte man als Auslandsrentner beachten?
- Immer vorher prüfen, ob ein Eingriff genehmigungspflichtig ist, vor OP im EU-Ausland: GKV kontaktieren, S2 beantragen
- Bei Wohnsitz im Ausland: S1-Formular + NEAK-Leistungskatalog beachten
- Keine Selbstbeschaffung ohne schriftliche Zusage – sonst hohes Kostenrisiko
- Bei Ablehnung durch NEAK: Begründung holen → ggf. Antrag auf OP in Deutschland stellen
- Notfälle → EHIC (europäische Krankenversicherungskarte) oder nachträgliche Erstattung mit Belegen

